Ihr letzter Wille -

die Grundlage der Testamentsvollstreckung

 

"Der Tod ist die Ruhe, aber der Gedanke an den Tod ist der Störer jeglicher Ruhe."
                                                                                                  (Cesare Pavese)

 

Der erste wichtige Schritt - Das Testament

 

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Jedem steht es grundsätzlich frei, über sein Vermögen zu verfügen. Somit können und sollten Sie rechtzeitig zu Lebzeiten regeln, an wen Sie Ihren Nachlass in welcher Höhe weitergeben möchten. Zusätzlich können Sie liebe Freunde, Bekannte, Helfer oder soziale Vereinigungen oder gemeinnützige Zwecke mit Zuwendungen über ein Vermächtnis bedenken. Aus der Praxis kann man sagen, dass in so gut wie jedem Erbfall ein Testament sinnvoll und notwendig ist. Ohne Regelung bestimmt allein die sogenannte "gesetzliche Erbfolge" wer die Erben sind und diese entspricht in der Regel nicht ausreichend dem, was sich der Erblasser als gerechte und richtige Aufteilung vorstellt (z.B. Vermächtnisse). Gewünschte Zuwendungen bleiben dem guten Willen der Erben überlassen. Hier besteht die Gefahr, dass Wünsche vergessen werden oder schlimmstenfalls Streitereien unter den Erben entstehen.

Vor allem weil jeder frei in der Entscheidung über seinen Willen zur Verteilung ist, können weitreichende Regelungen testamentarisch getroffen werden, wie z.B. Vermächtnisse, Auflagen für die Erben, Regelung der Grabpflegepflichten, Bestimmung von Vor- und Nacherben, Einsetzung von Testamentsvollstreckung, ja sogar die Enterbung einer bestimmten Person kann bestimmt werden (es entstehen unter Umständen Pflichtteilsansprüche).

Natürlich ist die Nachfolgeregelung unter Umständen auch über einen Erbvertrag regelbar, allerdings muss der Erbvertrag von einem Notar errichtet werden und verursacht entsprechend auch Kosten.


Ich unterstütze Sie dabei gerne

Sein Testament aufzusetzen, ist viel leichter als man denkt. Eine kleine Checkliste hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen zu konkretisieren und als Grundlage für ein Testament zu skizzieren. Oft ist es hilfreich, mit einer aussenstehenden neutralen Person Ihre Ideen zu besprechen, zu diskutieren und sich zu überlegen, was bei der testamentarischen Verfügung mit berücksichtigt werden sollte. Denn es gilt so manchen Fehler zu vermeiden, um die Gültigkeit des Testamentes nicht zu gefährden oder Ungenauigkeiten in den Formulierungen nicht zu übersehen. Ich empfehle eine rechtliche Beratung, gerne auch durch Personen aus meinem umfangreichen Netzwerk.


Mit der Niederschrift Ihres Testamentes haben Sie den wichtigsten Schritt getan.


Einige Formalien/Punkte sollten Sie beim Testament beachten

  • Testierfähigkeit
  • Formvorschriften für handschriftliche Testamente
  • Erkennbarkeit des Testierwillens
  • Errichtungsort und Zeitpunkt
  • Formvorschriften für Ergänzungen
  • Notwendigkeit eines notariellen Testamentes
  • Einzeltestamente oder Ehegattentestament
  • Fehlende Erbfähigkeit im Erbfall
  • Verfügungsregelung für Vor- und Nacherben
  • Erbquotenregelung
  • Rechtsstellung Erbe vs. Vermächtnisnehmer
  • Notwendigkeit einer Teilungsanordnung
  • Hinterlegung des Testamentes

 

 

 

 

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Thomas Diller,

Bankkaufmann, Betriebswirt, Testamentsvollstrecker EBS