Den Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln


Digitaler Nachlass – Eine Erscheinung unserer Zeit

 

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Wenn heute im digitalen Zeitalter ein Mensch stirbt, stellt sich die Frage, was dann mit seinen Spuren im Internet passiert. Haben die Erben automatisch Berechtigung für einen Zugriff auf E-Mail-Accounts oder Accounts bei soziale Netzwerken? Als den sogenannten Digitalen Nachlass oder Digitales Erbe bezeichnet man alle Daten auf dem Heimrechner, dem Laptop oder sonstigen Speichermedien des Verstorbenen sowie alle Daten im Internet, die auch nach dem Tode des Benutzers weiter existieren. Dazu zählen vor allem Dienste, die von sozialen Netzwerken, E-Mail-Anbietern oder Partnervermittlungen angeboten werden. Die Rechte daran gehen nicht automatisch auf eventuelle Erben über. Nicht nur die Daten alleine stellen die Erben vor Probleme. Denn im E-Mail-Postfach und bei den sozialen Netzwerken gehen weiterhin Nachrichten ein, wenn die Accounts nicht geschlossen werden. Ebay-Käufer erwarten vielleicht wegen offener Auktionen noch Antwort, Paypal oder auch mancher Online-Verkäufer wartet auf Zahlungen für bestellte Waren. Vertragspartner von Online-Verträgen oder Abos buchen unerwartet vom Konto des Verstorbenen ab. Es gibt also jede Menge Spuren im Netz, die gefunden und abgewickelt werden müssen.


Was die Erben tun können


Im Todesfall treffen die Erben meist auf unerwartete Hindernisse.

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In der Regel hat der Verstorbene seine digitalen Hinterlassenschaften nicht geregelt, denn auch bei sonst guter Vorbereitung und Planung wird dieser Teil oft vergessen, da er virtuell ist und deshalb nicht als wesentlich durch den Erblasser wahrgenommen wird. Für die Erben beginnt damit aber eine schwierige und langwierige Spurensuche: Welche Online-Konten gibt es? Und vor allem - sind die Passwörter dafür hinterlegt? Denn ohne diese kann nicht darauf zugegriffen werden. Laufende Verträge können im Todesfall oft auf die Erben übergehen. Also ist es wichtig, möglichst schnell alle laufenden Verträge und eventuelle kostenpflichtige Mitgliedschaften zu finden und sofort zu kündigen. 


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Damit die verschiedenen Anbieter der digitalen Dienste tätig werden, verlangen sie in der Regel eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein. Es gibt bisher noch keine einheitlichen Vorschriften, wie in einem solchen Falle zu verfahren ist. Nach Prüfung der Berechtigung der Erben löschen oder deaktivieren einige Firmen die Daten. Andere gewähren wiederum Zugriff auf E-Mails und den Account.


Rechtzeitig Vorkehrungen treffen


All diese Aspekte zeigen, wie wichtig es ist, auch das digitale Erbe zu regeln. Hierbei unterstütze ich Sie umfassend.

 

 

 

 

 

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Thomas Diller,

Bankkaufmann, Betriebswirt, Testamentsvollstrecker EBS