Mit der Bestellung eines Testamentsvollstreckers haben Sie sichergestellt, dass dieser Ihren letzten Willen in der vereinbarten Art und Weise in Ihrem Sinne durchsetzt und erfüllt. Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gesetzmäßig mit der Annahmeerklärung gegenüber dem Amtsgericht. Dies kann aber erst nach Eröffnung Ihres Testamentes erfolgen und somit kann Ihr Testamentsvollstrecker erst mit zeitlicher Verzögerung von einigen Wochen tätig werden.
Aber bereits direkt nach dem Eintritt des Todesfalls sind viele wichtige Dinge zu erledigen und zu beachten. Wollen oder können Sie diese Aufgaben nicht direkt einem Ihrer Angehörigen übertragen, ist es sinnvoll auch hier die Person des Testamentsvollstreckers bereits mit diesen Aufgaben zu betrauen. Eine derartige Beauftragung muss natürlich über entsprechende Vollmachten geregelt sein.
Auch ohne übertragene Testamentsvollstreckung übernehme ich im Todesfall gerne für Sie die anfallenden Aufgaben und Maßnahmen
Sie erleichtern Ihren Familienangehörigen die Trauerphase und schaffen Arbeitserleichterung und durchaus Kostenersparnis durch eine Beauftragung einer außenstehenden neutralen aber auch seriösen und absolut zuverlässigen Person mit allen notwendigen und wichtigen Maßnahmen nach Ihrem Tode.
Hier nur eine stichpunktartige Übersicht und Orientierungshilfe, was im Wesentlichen nach dem Todesfall zu beachten ist und welche Maßnahmen getroffen werden müssen:
Neben der Testamentsvollstreckung auch:
Ihr Partner für alle Lebenslagen
Rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne.
Sie können mir auch jederzeit eine E-Mail-Nachricht senden.
Thomas Diller,
Bankkaufmann, Betriebswirt, Testamentsvollstrecker EBS