Wie sieht die Zusammenarbeit mit Ihnen aus

 

"Die Wirklichkeit ist nur veränderbar, insofern sie noch nicht ist. Wir können versuchen, die Zukunft zu beeinflussen, das ist alles."
                                                                                      (Friedrich Dürrenmatt)


 Die Vorbereitung


In einem ersten unverbindlichen Kennenlern- und Sondierungsgespräch finden wir gemeinsam heraus, in welcher Form ich eine Testamentsvollstreckung auf Sie und Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert übernehmen kann. Erst wenn Sie mich nach unserem ersten Gespräch für eine spätere Durchführung Ihres letzten Willens als Testamentsvollstrecker engagieren, werden wir die nächsten Schritte gemeinsam gehen. Dieses erste gemeinsame Gespräch ist für Sie immer kostenfrei und ohne Verpflichtungen.

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Zusammenarbeit


Nach intensiven Vorbereitungen setzen Sie Ihre Wünsche und Ziele bei der Gestaltung Ihrer testamentarischen Verfügungen ggf. mit anwaltlicher Beratung aus meinem Netzwerk um.


 

 

 

 

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In einem ersten Schritt wird eine komplette Übersicht Ihrer Vermögensgegenstände erstellt. Diese umfasst neben dem liquiden Vermögen auch Grund-/ bzw. Immobilienbesitz und weitere Vermögensgegenstände (dies können z.B. sein: Auto, Kunst, Hausrat, besondere Erbstücke, Wertpapiere, Beteiligungen, etc.) bzw. immaterielle Güter oder Rechte (z.B. Namensrechte von Firmen, schuldrechtliche Forderungen oder Rechte an Ihnen überlassenen Sachen).

 

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Der wichtigste Punkt im Anschluss ist die intensive Beleuchtung Ihrer familiären Situation mit Besonderheiten von Personen oder Umständen. Welche Personen stehen Ihnen innerhalb und außerhalb Ihrer Familie nahe? Wo haben sich Distanzen oder Spannungsfelder aufgebaut?


Anschließend skizzieren Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen bzgl. einer Überführung Ihres Lebenswerkes an die nächste(n) Generation(en) und/oder weitere Ziele, die Sie mit Ihrem Vermögen oder Teilen davon nach Ihrem Tode verfolgen wollen. 


 

 

 

 

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Diese Erkenntnisse stellen dann für Sie die Grundlage dar, ein Ihren Wünschen und Zielen gerechtes Testament bezogen auf Ihre Gesamtsituation zu formulieren, was letztendlich die Grundlage für meine Tätigkeit als Ihr Testamentsvollstrecker sein wird. Sie erhalten eine Checkliste, anhand derer Sie Ihre Ideen konkretisieren können.


Im Rahmen komplexer Strukturen begleite ich Sie als Ihr zukünftiger Testamentsvollstrecker zu den entsprechenden Gesprächen bei einer versierten Rechtsberatung.


Wenn wir uns anschließend mit Ihrer Gesamtsituation befassen, erstellen wir gemeinsam anhand einer Checkliste einen Notfallordner mit allen notwendigen, wichtigen und relevanten Unterlagen, Vollmachten und Anweisungen für eine unvorhergesehene Notsituation oder den Todesfall, damit Ihren Angehörigen, auch ohne Testamentsvollstrecker, oder ich, im Falle der Testamentsvollstreckung, die Abwicklung aller Aufgaben leichter vornehmen können.


Nach der Vorarbeit und der Errichtung eines gültigen Testamentes durch Sie ist eine Überprüfung und Aktualisierung aller familiären und finanziellen Aspekte in regelmäßigen Intervallen sinnvoll.


Bei Eintritt des Falles der Fälle


Nach der Testamentseröffnung übernehme ich mit der daraufhin folgenden Annahmeerklärung der Testamentsvollstreckung meinerseits gegenüber dem Amtsgericht das Amt des Testamentsvollstreckers.  Damit beginnt für mich die eigentliche Arbeit. Die Tätigkeiten, wie auf der folgenden Seite näher beschrieben, sind dann die Aufgabe meinerseits . 

 

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Im Regelfall ist aber bereits direkt nach einem Todesfall vieles an Aufgaben zu erledigen, die teilweise oder wenn gewünscht mehrheitlich in den Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers fallen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits bei der Ausgestaltung des Testamentes auch daran zu denken und den Testamentsvollstrecker zusätzlich zur Bestellung im Testament mit einer außertestamentarischen Generalvollmacht für den Todesfall auszustatten, die dem Testamentsvollstrecker gleichgestellte Rechte beinhaltet. Damit bin ich als Ihr Testamentsvollstrecker unmittelbar auch vor der eigentlichen Annahme des Amtes gegenüber dem Amtsgericht handlungsfähig.


Neben der Testamentsvollstreckung auch:

Ihr Partner für alle Lebenslagen


Rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne.

Sie können mir auch jederzeit eine E-Mail-Nachricht senden.

 

 

 

Thomas Diller,

Bankkaufmann, Betriebswirt, Testamentsvollstrecker EBS