Eine lohnende Investition


Die Kosten der Testamentsvollstreckung - angemessen und erschwinglich


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Qualität hat ihren Preis, muss aber nicht überteuert sein. In erster Linie richtet sich die Testamentsvollstreckervergütung nach den Vorgaben im Testament. Prinzipiell sind die dort gemachten Vorgaben des Erblassers frei vereinbar und bindend. Die gesetzliche Vorgabe ist allgemein gehalten: "Der Testamentsvollstrecker ist für seine Tätigkeit angemessen zu entlohnen."  Eine Orientierung bietet die sogenannte "Neue Rheinische Tabelle" des Deutschen Notarvereins. Danach erhält der Testamentsvollstrecker einen bestimmten Prozentsatz des Nachlasswertes als Grundvergütung. Je nach Aufwand der Arbeiten im Verlauf der Testamentsvollstreckung, z.B. beim Verkauf von Immobilien, komplexen und zeitaufwändigen Recherchen oder Abwicklung von Nachlassteilen im Ausland sind Zuschläge von bis zu 100% vorgesehen. Diese Empfehlungen haben sich in der Praxis für die Erben einerseits und für den Testamentsvollstrecker andererseits bewährt. Vor allem wenn man bedenkt, dass Erbstreitigkeiten schnell deutlich über 10% des Nachlasswertes ausmachen können.


Anhand dieser Orientierungshilfe werden wir gemeinsam eine für Sie angemessene Vergütungsvereinbarung finden. Diese kann ein prozentuales Fixhonorar, die Abrechnung über Stundensatzhonorar oder die Vereinbarung eines fixen Betrages sein.


Für meine Arbeitszeit in der Zusamenarbeit mit Ihnen im Vorfeld der direkten Ausübung des Testaments-vollstreckeramtes erlaube ich mir einen Stundenhonorarsatz von Euro 100,00 in Rechnung zu stellen.


Der Service für alle Lebenslagen - Unterstützung zum fairen Preis


Gerne stehe ich Ihnen auch außerhalb der Vorbereitung zur Übertragung Ihres Lebenswerkes, der Testamentsvollstreckung und der Abwicklung aller Angelegenheiten direkt nach einem Todesfall zur Verfügung.


Wenn ich Sie bei der Bewältigung von Problemen des täglichen Lebens, der Organisation von Hilfe oder Behörden-angelegenheiten unterstütze, erlaube ich mir, ein Stundenhonorar in Höhe von Euro 60,00 in Rechnung zu stellen. Komplexe Sachverhalte können einen erhöhten Stundensatz rechtfertigen.

Natürlich können wir auch hier jederzeit individuelle Regelungen treffen. Sprechen Sie mich einfach an.



Neben der Testamentsvollstreckung auch:

Ihr Partner für alle Lebenslagen


Rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne.

Sie können mir auch jederzeit eine E-Mail-Nachricht senden.

 

 

 

 

Thomas Diller,

Bankkaufmann, Betriebswirt, Testamentsvollstrecker EBS