Der Testamentsvollstrecker stellt die Umsetzung Ihres letzten Willens sicher


"Abschied ist die innigste Form menschlichen Zusammenseins."
                                                                                                     (Hans Kudszus)

 

Warum eine Testamentsvollstreckung?

© stockpics / fotolia.com

Wenn Sie nun Ihr Testament errichtet haben, haben Sie i.d.R. die Vorstellung, dass Ihr Vermögen sicher in die nächste Generation gelangt, dass die Absicherung Ihrer Familienmitglieder geregelt ist und der Familienfrieden durch klare Vorgaben im Testament gesichert bleibt. Die Realität sieht leider oft anders aus. Plötzlich und unerwartet, meist ausgelöst durch weit zurückliegende Ereignisse oder Kränkungen kommt es zum Streit unter Geschwistern oder Verwandten. Dieses Phänomen wird auch als "Buddelkastensyndrom" bezeichnet.

 

 

 

 

 

© fotomek / fotolia.com

Erben ohne einen Testamentsvollstrecker müssen in der Regel immer einstimmig handeln. Bei Einspruch eines Einzelnen (z.B. Aufteilung der Wertpapiere oder einer Weigerung beim Verkauf der Wohnung) kann es zu langjährigen und vor allem kostspieligen Erbauseinandersetzungen kommen. Verweigern einer oder mehrere Erben eine Vermächtniserfüllung, kann es dadurch bis hin zu Gerichtsprozessen kommen. Fakt ist auch, dass so gut wie bei jeder Erbauseinandersetzung Reibereien zwischen den Beteiligten entstehen. Oft fühlen sich die Erben auch überfordert oder zu stark belastet, vor allem wenn Erben im Ausland wohnen oder arbeiten, finanziell unerfahren oder minderjährig sind.


Erfolgt die Abwicklung des Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker als "unabhängigen und neutralen" Dritten, lassen sich die meisten aller potentiellen Probleme bei der Erbauseinandersetzung vermeiden, was somit auch weniger Kosten verursacht als eventuelle Streitigkeiten vor Gericht.


 

 

 

 

© ischoenrock /fotolia.com


Ein Testamentsvollstrecker bringt Ihnen viele Vorteile:


  • Auslegungen, Interpretationen oder Missachtung Ihrer Wünsche sind nicht möglich. Der Testamentsvollstrecker ist an die klaren Anweisungen und Auflagen in Ihrem Testament gebunden. Die Erben haben keine Möglichkeit der Einflussnahme gegen eine korrekte Umsetzung Ihrer Entscheidungen.
  • Die entstehende umfangreiche und oftmals bürokratische Abwicklung lastet nicht auf den Schultern der trauernden Hinterbliebenen. Ein Testamentsvollstrecker kann die Hinterbliebenen zwar nicht emotional aber zumindest in allen Abwicklungsbelangen entlasten.
  • Familienzerwürfnisse können durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers vermieden werden. Ein Testamentsvollstrecker handelt mit klaren Anweisungen und im Sinne des Erblassers. Streitpotential der Erben bzw. Vermächtnisnehmer untereinander wird minimiert und der Familienfrieden sichergestellt.
  • Der Testamentsvollstrecker handelt immer direkt und "einstimmig" im Erblasserauftrag. Mehrere Erben müssten die unterschiedlichsten Entscheidungen gemeinsam treffen, was eventuell Probleme bereitet. Durch den Testamentsvollstrecker ist die direkte und schnellstmögliche Auseinandersetzung der Erbmasse gewährleistet.
  • Der Erbteil Minderjähriger oder behinderter Erben kann durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers besonders geschützt werden.  Bei der Überlegung einer solchen Ausgestaltung ist eine rechtsanwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt unbedingt einzuholen.
  • Bei der Testamentsvollstreckung ist eine Vermögenssicherung gegen Verschwendung und Zugriff von dritter Seite für die nächste und übernächste Generation ohne Vorerbenvermerk im Testament möglich. Auch hierbei ist die Beratung durch einen Fachanwalt vor der Testamentsniederschrift unbedingt anzuraten.
  • Der Testamentsvollstrecker kann Sie bei der Auswahl für geplante Zuwendungen an soziale oder kirchliche Einrichtungen unterstützen. Er berät Sie auf Wunsch bzgl. Stiftungsauswahl bei Zustiftungen oder übernimmt die vorgesehene Gründung der eigenen Stiftung, gerne auch das Management, nach Ihrem Tode.
  • Ihr Testamentsvollstrecker ist vernetzt mit wichtigen Partnern in den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Stiftungsgründung, Notariat, Vermögensverwaltung, Banken, Versicherungen. Somit kann bei Notwendigkeit schnell der passende Partner in Ihre Fragestellung oder die Abwicklung mit eingebunden werden. Dies spart Zeit, aufwändige Suche und es könnte ggf. für Sie eine Kostenersparnis damit verbunden sein.

Neben der Testamentsvollstreckung auch:

Ihr Partner für alle Lebenslagen


Rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne.

Sie können mir auch jederzeit eine E-Mail-Nachricht senden.

 

 

 

Thomas Diller,

Bankkaufmann, Betriebswirt, Testamentsvollstrecker EBS